Nach mehreren kleinen Verkehrsverstößen werden Sie von einem Fahrverbot bedroht? Ihr Unternehemen hat eine Verwaltungsvorschrift nicht beachtet und muss mit Sanktionen rechnen?
Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist in den Grundzügen ähnlich gestaltet wie das Strafrecht. Die Verfahrensregelungen zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten unterscheiden sich aber deutlich vom Strafprozessrecht. So gilt bei der Verfolgung von Straftaten grundsätzlich das Legalitätsprinzip, sie müssen verfolgt werden. Im Ordnungswidrigkeitenrecht gilt der Opportunitätsgrundsatz: Die Verfolgung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Behörden.
Neben dem Verkehrsrecht unterliegt der gesamte Bereich der Wirtschaft und des Handels zahlreichen ordnungsrechtlichen Vorschriften. Auch das internationale Ordnungswidrigkeitenrecht gewinnt immer mehr an Bedeutung. Selbständig neben dem deutschen Recht steht das Bußgeldrecht der Europäischen Gemeinschaft. Deren Bußgeldgewalt richtet sich nicht nur gegen die Mitgliedsstaaten selbst, sondern auch gegen Unternehmen und Einzelpersonen.
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